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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deluxe Parkett AG

Für Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Deluxe Parkett AG, gleich ob kaufvertraglicher oder werkvertraglicher Art, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Auftrag ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:

1. Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss

1.1 Für Lieferung und Leistung der Firma Deluxe Parkett AG gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich andere Abreden getroffen oder von der Firma Deluxe Parkett AG bestätigt werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftragsgebers oder Lieferanten sind für die Firma Deluxe Parkett AG nur verbindlich, wenn sie durch die Firma Deluxe Parkett AG schriftlich anerkannt werden.

1.2 Auf der Internetseite, Anzeigen u. ä. enthaltene Preisangaben der Firma Deluxe Parkett AG sind freibleibend und unverbindlich. An auftragsgemäss abgegebene Angebote hält sich die Firma Deluxe Parkett AG dreissig Tage gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Eingang der vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto vor Arbeitsbeginn zustande.

1.3 Die Bezeichnungen unserer Produkte sind frei erfunden, sie haben nichts mit den Produktenamen unserer Hersteller zu tun.

2. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Aufrechnung

2.1 Vereinbarte oder von der Firma Deluxe Parkett AG bestätigte Preise schliessen, soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ist der Auftraggeber Unternehmer, verstehen sich die Preise zzgl. der bei der Lieferung und Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2 Rechnungen der Firma Deluxe Parkett AG sind nach 30 Tagen fällig, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Ein Skonto-Abzug ist nur gemäss der Auftragsbestätigung der Deluxe Parkett AG zulässig. Um ein Teil der Materialkosten decken zu können, ist die Deluxe Parkett AG berechtigt, eine A-Konto Rechnung zu stellen mit Zahlungsziel von 20 Tagen - soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung für das Zahlungsziel der Akonto getroffen ist. Die Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn sie auf dem Geschäftskonto der Firma Deluxe Parkett AG endgültig und frei verfügbar sind oder bar geleistet werden. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten und so dann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.

2.3 Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages auch ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen die Rechnung gezahlt hat.

2.4 Mitarbeiter der Firma Deluxe Parkett AG sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie dem Auftraggeber dazu eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung eines Geschäftsführers oder seines Stellvertreters der Firma Deluxe Parkett AG vorlegen.

2.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Deluxe Parkett AG nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig durch Gerichtsurteil, Schuldenanerkenntnis oder Vergleich festgestellt ist. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftragsgebers gegen die Firma Deluxe Parkett AG an Dritte ist ausgeschlossen.

3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

3.1 Liefertermine oder –fristen sind nur verbindlich, wenn diese von der Firma Deluxe Parkett AG schriftlich bestätigt sind.

3.2 Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände behindert und nicht fristgerecht möglich, die die Firma Deluxe Parkett AG nicht zu vertreten hat, wie durch Schäden an Fertigungsmaschinen, sonstige Betriebs- und Transportstörungen sowie von Vorlieferanten zu vertretene Lieferverzögerungen oder als Folge höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen oder sonstige Katastrophenfälle), verschiebt sich der Liefertermin um den Zeitraum der Verzögerung, sofern nicht die Firma Deluxe Parkett AG vom Vertrag zurücktritt.
Ist die Firma Deluxe Parkett AG mit der Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer der Firma Deluxe Parkett AG gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Firma Deluxe Parkett AG oder des Herstellers - soweit direkte Lieferung ab Hersteller vereinbart ist - verlassen hat. Wird die Auslieferung und/oder der Versand der bereitstehenden Ware auf Wusch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der schriftlichen Anzeige der Liefer- und Versandbereitschaft durch die Deluxe Parkett AG auf den Kunden über.

3.4 Transportschäden und Fehlmengen sind vom Auftraggeber auf den Frachtpapieren zu vermerken, vom anliefernden Transporteur zu bestätigen und sofort beim Spediteur/Frachtführer geltend zu machen, wobei die Firma Deluxe Parkett AG bei grösseren Schäden die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfiehlt.

3.5 Die Ware der Firma Deluxe Parkett AG steht bis zu vollständigen Zahlung der Rechnungsforderung unter Eigentumsvorbehalt mit folgenden weiteren Regelungen:
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bleibt bis zu vollständigen Erfüllung – bei Wechsel – oder Scheckzahlung bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Firma Deluxe Parkett AG – aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Firma Delxue Parkett AG gegen den Auftraggeber, auch aus laufender Geschäftsbeziehung, einschliesslich etwa zu Lasten des Auftragsgebers bestehender Kontokorrentsalden Eigentum der Firma Deluxe Parkett AG.
- Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Deluxe Parkett AG auch nach Fristsetzung nicht nach, ist die Firma Deluxe Parkett AG berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu nehmen. Eine Rücknahme gilt nicht als Ausübung des Rücktrittrechts, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt ist. Die zurückgenommene Ware kann nach Androhung der Verwertung für Rechnung des Auftraggebers von der Firma Deluxe Parkett AG freihändig zu einem angemessenen Preis verwertet werden. Die Verwertungsbestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.

4. Haftungsbestimmungen

4.1 Der Auftraggeber hat Mängel der Ware oder der ausgeführten Arbeiten unverzüglich, jedoch bis spätestens sieben Tage nach Ausführung, der Firma Deluxe Parkett AG schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware oder ausgeführte Arbeit ist in unverändertem Zustand für eine Besichtigung der Mitarbeiter der Deluxe Parkett AG bereit zu halten. Bei Nachbesserungen durch den Kunden vor Prüfung durch einen Geschäftsführer der Firma Deluxe Parkett AG erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden mit sofortiger Wirkung. Ansprüche wegen offensichtlicher, sofort bei erster Augenscheinseinnahme erkennbarer Mängel sind nach Beginn der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware ausgeschlossen.

4.2 Die Firma Deluxe Parkett AG haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Bei Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche oder aus anderen Gründen auf Grund der geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma Deluxe Parkett AG und dem Auftraggeber gilt ausschliesslich das schweizerische Recht gemäss OR/ZGB.

5.2 Bei Streitigkeiten über Mängel, Lieferverzögerungen etc. wird die ISP (Interessengemeinschaft der Schweiz) nicht akzeptiert. Nur im gegenseitigen Einverständnis der Firma Deluxe Parkett AG und des Auftragsgebers, wird eine neutrale und/oder unabhängige Expertise gestattet bzw. akzeptiert.

5.3 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma Deluxe Parkett AG und dem Auftraggeber oder Lieferanten ist der Sitz der Firma Deluxe Parkett AG in 6340 Baar. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Lieferant, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Firma Deluxe Parkett AG aus dem Vertragsverhältnis auch in Wechsel- und Schecksachen das zuständige Amtsgericht.

5.4 Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Firma Deluxe Parkett AG unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht berührt.

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